Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Immobilie
Lageplan
Der Lageplan ist eine graphische, maßstabsgetreue Darstellung eines Objektes sowie seiner Lage, Umgebung und Situation. Zu den unterschiedlichen Arten von Lageplänen zählen z.B. Liegenschaftskarten, Stadtpläne, Deckenhöhenpläne oder Beschilderungspläne.
Laibung/Leibung
Der Begriff Laibung beschreibt die innere Mauerfläche von Fenster- oder Türöffnungen, Bögen und Gewölben.
Landesbauverordnung
In der Landesbauverordnung werden alle Konditionen eines Bauvorhabens zum Beispiel der Bereiche Statik, Fluchtwege, Verkehrssicherheit oder Schallvorschriften festgeschrieben.
Landschaftsschutzgebiet (LSG)
Landschaftsschutzgebiete dienen dem Erhalt und dem Schutz von Naturlandschaften. Sie sind durch Schilder ausgewiesen und müssen bei Bauvorhaben berücksichtigt werden.
Lastenzuschuss
Der Lastenzuschuss ist mit dem Wohngeld für Mieter gleichzusetzen. Er kann von Wohnungs- und Hauseigentümern beantragt werden, wenn ihr Einkommen die Belastung durch das Eigentum nicht decken kann.
Legitimation
Nach erfolgreicher Identifikation eines Antragstellers bei seinem Kreditinstitut wird anschließend die Legitimation vorgenommen.
Leichtbeton
Leichtbeton hat gegenüber herkömmlichem Beton den Vorteil, dass er ein deutlich geringeres Raumgewicht aufweist. Für die Herstellung verwendet man verschiedene Gesteinskörnungsmischungen mit einem hohen Anteil von Luftporen.
Leistungsverzeichnis
In einem Leistungsverzeichnis werden alle Leistungen aufgelistet, die für ein Bauvorhaben erbracht werden. Bauherren können ein solches Verzeichnis als Grundlage für den Angebotsvergleich verschiedener Bauunternehmen nutzen.
Lichte Höhe
Die lichte Höhe beschreibt die Höhe zwischen der Oberkante des Bodens und der Unterkante der Decke eines Raumes.
Liegenschaftsamt
Im Liegenschaftsamt (auch Katasteramt genannt) werden alle Grund- und Flurstücke geführt. Zu seinen Aufgaben gehören die Vermessung von Grundstücken und die Bereitstellung von Karten.
Loggia
Die Loggia ist ein Freisitz, der nicht über die Bauflucht hinausragt.
Löschungsbewilligung
Mit einer Löschungsbewilligung wird das Entfernen von eingetragenen Rechten im Grundbuch notariell genehmigt.